Zahnzusatzversicherung-Verlgeich
Zahnzusatzversicherung erstatten bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz Aufwendungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nur teilweise übernimmt oder die nicht zum Leistungskatalog gehören. Durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind Sie gegen die Zahlung von hohen Eigenanteilen abgesichert, und können im Behandlungsfall die Ihren Wünschen entsprechende Versorgungsart wählen.
Warum eine Zahnzusatzversicherung?
Bei Zahnersatz erstattet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur zwischen 50 und 65 % der Kosten für die so genannte Regelversorgung. Dies bezeichnet eine einfache und zweckmäßige Behandlung, die medizinisch ausreichend ist und oft nicht den Zahnerhalt in den Mittelpunkt stellt. Die Differenz muss der Versicherte als Eigenanteil selber bezahlen.
Dazu kommen oft zusätzliche Kosten durch die Wahl einer Versorgungsform, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehört. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse nur einen Festzuschuss für die günstigste Versorgungsart. Das klassische Beispiel sind Implantate, für die oft Zuzahlungen im vierstelligen Bereich anfallen. Auch für bestimmte Versorgungsformen der Zahnbehandlung, wie beispielsweise Kunststofffüllungen, sieht der Leistungskatalog der GKV nur eine eingeschränkte Erstattung vor. Dies gilt darüber hinaus ebenso für die professionelle Zahnreinigung oder viele Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie.
Zahnbehandlung und Zahnersatz:
Das Angebot der privaten Zusatzversicherungen umfasst die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Zur Kostenübernahme bei der Zahnbehandlung zählen Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen im nicht sichtbaren Bereich, oder eine Fissurenversiegelung bei Erwachsenen. Der wichtigste Bereich ist allerdings immer der Zahnersatz, da die Versorgung mit Kronen, Brücken, Inlays und Implantaten für gesetzlich versicherten Patienten mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden sind. Viele Tarife enthalten darüber hinaus einen Baustein für Prophylaxe. Er umfasst die Erstattung der Kosten für mindestens eine professionelle Zahnreinigung jährlich und ist meist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Alter und Altersrückstellungen:
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung werden durch das Alter bei Eintritt, sowie den gewünschten Versorgungsumfang beeinflusst. Bei der Wahl der Zusatzversicherung ist zu unterscheiden, ob der Versicherer Alterungsrückstellungen anspart. Auf diese Weise können zukünftige Beitragserhöhungen zwar nicht verhindert, aber zumindest eingeschränkt werden.
Diese Art der Versicherung hat allerdings den Nachteil, dass bei einem Wechsel der Versicherung die Rückstellungen verloren gehen. Wenn der Versicherer keine Rückstellungen bildet, steigt der Beitrag in gewissen Abständen regelmäßig an, da mit zunehmendem Alter die Aufwendungen für Zahnbehandlungen zunehmen.
Was ist wichtig?
Vor Abschluss der Versicherung müssen Gesundheitsfragen über bereits durch Zahnersatz versorgte oder fehlende Zähne beantwortet werden. Vorhandene Zahnlücken werden von einigen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, während andere diese Bereiche gegen einen Aufpreis mitversichern. Die Gesundheitsfragen sollten immer sorgfältig beantwortet werden, denn wenn Sie aus Versehen unrichtige Angaben machen, kann dies im Leistungsfall Ihren Versicherungsschutz gefährden. Um den besten Anbieter und den besten Versicherungsschutz für ihren individuellen Befund zu finden, ist es hilfreich, verschiedene Angebote vergleichen.
Worauf ist zu achten?
Die Tarife sehen oft eine Wartezeit vor, während der der Versicherte noch keine Leistungen in Anspruch nehmen darf. Über einen Vergleichsrechner können Sie unkompliziert einen Tarif mit einer möglichst geringen oder keiner Wartezeit finden. Für Behandlungen als Folge eines Unfalls oder für Prophylaxeleistungen besteht bei den Versicherern in der Regel keine Wartezeit. Behandlungen, deren Ursache schon vor Abschluss der Police bestand oder die bereits vor Vertragsabschluss begonnen wurden, sind grundsätzlich vom Leistungskatalog ausgeschlossen.
Bei einem Wechsel der Versicherung beginnt eine neue Wartezeit. Um den Wechsel dennoch attraktiv zu machen, verzichten manche Anbieter auf eine Wartezeit, wenn der Tarif der alten Versicherung vergleichbare Leistungen enthält.
Die Tarife der Zusatzversicherung sehen in der Regel einen Eigenanteil von 10 bis 20 % vor. Bei der Suche nach dem für Sie besten Anbieter stehen Sie vor der Entscheidung, einen überschaubaren Teil der Kosten selber zu tragen oder einen Tarif mit einem höheren Beitrag zu wählen. Das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis finden Sie auf komfortable Weise durch die Nutzung eines Vergleichsrechners.
Im Allgemeinen ist die Höhe der möglichen Erstattung in den ersten Jahren stark begrenzt. Je nach Versicherung kann die Anzahl der möglichen Implantate begrenzt sein. Auch der Umfang der Berücksichtigung der Gebührenordnung für Zahnärzte oder die Höhe der Erstattung von Material- und Laborkosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Hier ist es sinnvoll, die Leistungen der Versicherer über einen Vergleichsrechner gegenüberzustellen. Zu guter Letzt finden Sie auf diese Weise auch heraus, welche Anbieter bei jährlicher Zahlweise einen Rabatt gewähren.
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