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Wer in Deutschland in Aktien investiert, kann langfristig von Kurssteigerungen und Dividendenausschüttungen profitieren. Doch mit den Gewinnen kommt auch eine Pflicht: das Finanzamt möchte seinen Anteil. Vielen Privatanlegern graut es vor der Komplexität der Kapitalertragsteuer – populär auch als Abgeltungsteuer bekannt – samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Gesetzgeber fordert lückenlose Dokumentation, genaue Berechnung und pünktliche Abführung. Banken übernehmen zwar einen Großteil der Arbeit, doch spätestens bei Depotüberträgen, ausländischen Brokern oder der Verlustverrechnung wird es kompliziert.

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Warum ist die korrekte Versteuerung von Aktiengewinnen wichtig?

Gesetzliche Verpflichtung

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 werden Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – pauschal mit 25 % besteuert (§ 32d EStG). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuerlast sowie, sofern Sie einer Kirchensteuer erhobenen Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 %). Vernachlässigen Sie die ordnungsgemäße Versteuerung, drohen Säumniszuschläge, Nachzahlungen und in gravierenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen.

Transparenz über die eigene Rendite

Nur wer Steuern berücksichtigt, kennt seine echte Nettorendite. Das vermeidet Fehlentscheidungen – etwa den voreiligen Verkauf gewinnträchtiger Positionen kurz vor Ablauf der einjährigen Haltefrist im Ausland, wo gegebenenfalls ein anderes Steuermodell gilt, oder den Irrtum, dass ein ETF steuerfrei sei, nur weil Dividenden thesauriert werden.

Optimierungspotenzial

Die Steuer spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Brokers, der Depotstruktur und des Anlagehorizonts. Nutzern, die den jährlichen Sparerpauschbetrag von 1 000 € (bzw. 2 000 € bei Zusammenveranlagung) geschickt ausschöpfen, bleibt mehr vom Gewinn. Auch die gezielte Verlustverrechnung spart bares Geld.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Abgeltungsteuer (§ 32d EStG)

Die Abgeltungsteuer gilt als Quellensteuer: Inländische Banken führen sie direkt an das Finanzamt ab. Das Gesetz sieht einen pauschalen Steuersatz von 25 % auf steuerpflichtige Kapitalerträge vor. Diese Pauschalität soll Verwaltungskosten reduzieren und Anlegern Planungssicherheit bieten. Zu den Kapitalerträgen zählen unter anderem:

  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Zertifikaten, Optionen

  • Erträge aus Termingeschäften (z. B. stillgelegte Optionsprämien)

  • Zinsen und Dividenden

Die Abgeltungsteuer hat abgeltende Wirkung, d. h. die Einkünfte müssen grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dennoch empfiehlt sich eine Angabe, wenn Sie z. B. Kirchensteuer nachversteuern oder Verluste verrechnen wollen.

Solidaritätszuschlag

Ursprünglich eingeführt zur Finanzierung der Deutschen Einheit, wird der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) seit 2021 für die meisten Steuerzahler auf Lohneinkünfte weitgehend abgeschafft. Für Kapitalerträge gilt der Soli jedoch fort. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten Abgeltungsteuer. Beispiel: Auf 1 000 € Steuer entstehen 55 € Soli.

Kirchensteuer

Mitglieder kirchensteuererhebender Religionsgemeinschaften (u. a. römisch‑katholisch, evangelisch) zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden‑Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer auf die Einkommensteuer. Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer entweder automatisch von der Bank einbehalten (wenn der Kirchensteuerabzug freigegeben wurde) oder nachträglich vom Finanzamt per Veranlagung erhoben.

Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)

Der Sparerpauschbetrag ersetzt die früheren Werbungskosten. Jeder Steuerpflichtige kann 1 000 € Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Banken berücksichtigen dies, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Ohne Auftrag wird die Steuer sofort in voller Höhe abgezogen, kann aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Verlustverrechnungstöpfe

Es existieren drei Töpfe:

  1. Allgemeiner Verlustverrechnungstopf für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, ETFs, Fonds (Nicht‑Aktien).

  2. Aktientopf ausschließlich für Verluste aus Aktienverkäufen.

  3. Verlusttopf aus Termingeschäften für Options‑ und Futuresgeschäfte und Differenzkontrakte (CFDs).

Gewinne und Verluste dürfen nur innerhalb der jeweiligen Töpfe verrechnet werden, wobei Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften ausgeglichen werden dürfen (seit 2021 begrenzt auf 20 000 € pro Jahr bei Termingeschäften). Nicht verrechnete Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen.

Ausländische Broker und Doppelbesteuerungsabkommen

Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers, Degiro) wird keine Quellensteuer für deutsche Kapitalerträge abgeführt. Anleger müssen ihre Gewinne in Anlage Kap der Steuererklärung angeben und Abgeltungsteuer nachzahlen. Günstig kann dies sein, wenn man den persönlichen Grenzsteuersatz unter 25 % hält.

Typische Fallstricke und häufige Fragen

Was passiert bei Depotüberträgen?

Ein Übertrag zwischen zwei inländischen Banken gilt steuerlich nicht als Veräußerung, sofern die übertragenen Papiere mit Anschaffungsdaten übernommen werden. Andernfalls stünde der neue Broker ohne Kaufhistorie da und würde beim späteren Verkauf den kompletten Verkaufspreis als Gewinn versteuern. Prüfen Sie die übertragenen Daten sorgfältig.

FIFO‑Prinzip

In Deutschland gilt First in, first out: Beim Verkauf wird unterstellt, dass Sie zuerst die ältesten Anteile veräußern. Das beeinflusst die Höhe des realisierten Gewinns, vor allem bei regelmäßigem Ansparen eines Wertpapiers.

Thesaurierende vs. Ausschüttende ETFs

Auch reinvestierte (thesaurierte) Dividenden sind steuerpflichtig, allerdings meist nicht in voller Höhe: Bei Aktien‑ETFs greift eine Teilfreistellung von 30 %, bei Immobilien‑ETFs sogar 60 % oder 80 %. Die Bank berechnet das automatisch mithilfe der Vorabpauschale.

Teilfreistellung und Doppelbesteuerung

Obwohl Teilfreistellung die Steuerlast mindert, verstehen Anleger oft nicht, warum sie in einem Verlustjahr trotzdem Steuer zahlen. Grund ist die Vorabpauschale – eine pauschalierte Vorabsteuer. Verluste können im Folgejahr gegengerechnet werden.

Steuertopf‑Deckelung bei Termingeschäften

Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften (insb. Optionen, Futures) nur bis 20 000 € mit Gewinnen verrechnet werden. Ein darüber hinausgehender Verlust wird ins Folgejahr vorgetragen, was das Risiko aktiver Optionsstrategien erhöht.

FAQ: Steuerrechner Aktien

Der aktuelle Rechner zieht den Sparerpauschbetrag noch nicht automatisch ab. Du kannst aber einfach den steuerpflichtigen Gewinn um bis zu 1 000 € (2 000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren) manuell verringern, bevor du die Werte eingibst. In einer zukünftigen Version ist ein eigenes Feld für den Freibetrag geplant.

Voreingestellt ist die Berechnung für realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen. Du kannst jedoch Dividendenbeträge analog eingeben, da für beide Ertragsarten dieselben Steuersätze gelten. Achte lediglich darauf, eventuell anfallende Quellen­steuern oder Teilfreistellungen separat zu berücksichtigen.

Nein. Der Rechner läuft komplett client‑seitig im Browser und benötigt keinen Server. Deine Eingaben verbleiben ausschließlich auf deinem Gerät und werden nach dem Schließen der Seite automatisiert gelöscht.

Fazit: Steuerrechner auf Aktienverkäufe

Die Versteuerung von Aktiengewinnen bleibt komplex, doch mit fundiertem Wissen und den richtigen Werkzeugen verliert sie ihren Schrecken. Unser Aktiensteuerrechner demonstriert, wie moderne Webtechnologien die Lücke zwischen trockener Steuer­theorie und praktischer Umsetzung schließen. Er eignet sich nicht nur für Einzelberechnungen, sondern auch als didaktisches Hilfsmittel, um Einsteigern das Thema näherzubringen.

Checkliste zum Jahresende:

  1. Freistellungsaufträge prüfen und ggf. anpassen.

  2. Offene Verluste realisieren, um Gewinne auszugleichen (Tax‑Loss Harvesting).

  3. Kirchensteuermerkmal bei der Bank hinterlegen, wenn automatische Abführung gewünscht.

  4. Transaktionen dokumentieren (PDF‑Abrechnungen speichern, CSV‑Export sichern).

  5. Rechner nutzen, um Szenarien für Teilverkäufe durchzuspielen.

Bleiben Sie informiert, passen Sie Ihre Strategie an neue Gesetze an und nutzen Sie digitale Helfer – dann bleibt am Ende mehr von Ihrem hart erarbeiteten Börsenerfolg.

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