Bitcoin versteuern – Kryptowährungen in der Steuererklärung

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  • Beitrags-Kategorie:Kryptowährungen

Sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins steuerfrei?

Der Handel mit Bitcoin und speziell der Verkauf zählt steuerrechtlich gesehen zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Somit sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins in der Regel steuerpflichtig und müssen in der Steuer angegeben werden. Es gibt aber Situationen, in denen Gewinne aus Bitcoins steuerfrei sind. Das hängt mit der steuerrechtlichen Regelung von privaten Veräußerungsgeschäften zusammen.

Zu den privaten Veräußerungsgeschäften zählen unter anderem der Verkauf von Immobilien, Gold, Schmuck, Gemälden und eben auch Bitcoin und andere Kryptowährungen. Gewinne aus dem Verkauf dieser Objekte werden als sonstige Einkünfte angesehen und sind in der Regel zu versteuern. Bleiben die erzielten Gewinne jedoch unterhalb der Freigrenze von 600€ pro Kalenderjahr, so fallen keine Steuern an! Dies gilt zusammengerechnet für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Fallen jedoch zum Beispiele Gewinne von 601€ an, so muss der gesamte Betrag, also die vollen 601€ versteuert werden!

Ein weiterer wichtiger Punkt, der entscheidend ist, ob Steuern anfallen oder nicht, ist die Haltedauer. Je nach Objekt gibt es gesetzlich festgelegte Spekulationsfristen. Verkauft man innerhalb dieser Spekulationsfristen geht der Staat davon aus, dass hier nur mit Gewinnabsichten gehandelt wurde. Diese Spekulationsfrist ist je nach Objekt unterschiedlich. So liegt diese bei Immobilien bei 10 Jahren, bei Gold, Schmuck und Bitcoin bei 1 Jahr.

Hält man also seine Bitcoins und Kryptowährungen länger als 1 komplettes Jahr und verkauft sie erst danach, so fallen keine Steuern. Der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins und allen anderen Kryptowährungen ist dann steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als 12 vollen Monaten fallen Steuern auf den Gewinn an.

Wie werden Bitcoins und Kryptowährungen versteuert?

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Um herauszufinden welche Verkäufe von Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig sind, muss die Haltedauer und der Gewinn ermittelt werden. Zur Berechnung des Gewinns und der Haltedauer der Kryptowährungen wird die sogenannte Frist In First Out Methode verwendet – kurz Fifo.

Werden Bitcoins oder andere Altcoins verkauft, ist bei der Fifo-Methode das Kaufdatum und der Kaufwert des ersten erworbenen Bitcoins relevant. Der zuerst gekaufte Bitcoin ist dementsprechend auch der erste der verkauft wird. Wurden mehrere Bitcoins über einen gewissen Zeitraum gekauft und wurden diese dann alle auf einmal verkauft, so werden die Steuern anteilig für jeden einzeln gekauften Bitcoin ermittelt.

Wie werden die Steuern für Bitcoin berechnet?

Beträgt die Haltedauer der verkauften Kryptowährungen weniger als 12 Monate, so fallen Steuern auf den Gewinn an. Der Ertrag aus dem Veräußerungsgeschäft ermittelt sich aus dem Einkaufswert minus dem Verkaufswert und Verkaufswerbungskosten. Während für den Verkauf von Aktien die Abgeltungssteuer anfällt, werden Kryptowährungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu kommen dann noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Für Verluste fallen selbstverständlich keine Steuern an. Dennoch können diese relevant sein, um diese mit anderen Gewinnen aus dem Verkauf von Bitcoins und Kryptowährungen zu verrechnen. Denn es ist möglich durch den Verlustrücktrag Verluste aus dem aktuellen Jahr mit Gewinnen aus dem letzten Jahr zu verrechnen. Ebenso ist ein Verlustvortrag möglich, bei dem die Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

Während beim Verlustrücktrag nur das vorangegangene Jahr verrechnet werden können, ist der Verlustvortrag unbegrenzt fortschreibbar. Hier können die Verluste über mehrere Jahre hinweg mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden. Es macht also Sinn, immer eine Steuererklärung zu machen!

Viel Aufwand bei vielen Transaktionen!

Die Ermittlung der Haltedauer und des Gewinns ist theoretisch nicht schwer. Besonders bei Leuten, die nur vereinzelt Bitcoins oder Altcoins kaufen hält sich der Aufwand in Grenzen. Hier kann man die Daten auch per Hand ausrechnen. Jedoch sieht das bei Tradern ganz anders aus!

Beim Trading von Bitcoin werden die Positionen oft nur sehr kurz gehalten. Dadurch steigt dementsprechend auch die Anzahl an Transaktionen die innerhalb eines Jahres getätigt werden. So kommen beim Bitcoin Trading durchaus hunderte oder gar tausende Transaktionen zusammen. Diese selbst per Hand auszurechnen ist schier unmöglich! Die Tatsache, dass man bei Kryptowährungen auch in Bruchstücken handeln kann, verkompliziert diese Angelegenheit zusätzlich.

All dies kann zu Fehlern bei der Ermittlung der Steuerlast führen. Schlussendlich muss dann auch das Finanzamt die eigene Steuererklärung anerkennen. Selbstverständlich kann man sich auch an einen Steuerberater wenden. Hier gibt es bereits viele Kanzleien, die sich mit Bitcoins beschäftigen und die Steuererklärung für Bitcoin-Trader erstellen können. Jedoch lassen sich die Steuerberater bei vielen Transaktionen ihre Arbeit auch teuer bezahlen. Es gibt jedoch günstige und sichere Alternativen, wie jeder exakt und sicher seine Steuern aus dem Bitcoin-Handel berechnen kann.

Steuererklärung für Bitcoins mit wenig Aufwand

Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, alle Daten zum Bitcoin-Handel aufzubewahren und bei Bedarf die Erträge nachweisen zu können. Diese Dokumentationspflicht besteht über 6 Jahre, in denen der Steuerzahler alle Transaktionen und Erträge nachweisen muss.

Mittlerweile gibt es online Dienstleister, die mit intelligenten Algorithmen und Computerprogrammen die Haltedauer und Gewinne aller Transaktionen von Kryptowährungen berechnen können. Dies geschieht vollautomatisch und kann ohne Vorwissen erledigt werden. Das spart enorm viel Zeit und Ärger mit dem Finanzamt. Ein seriöser Anbieter für Krypto-Steuerberichte ist Coin.ink.

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Wie funktioniert der automatische Steuerbericht mit Coin.ink?

Mit Coin.ink lässt sich die Steuererklärung für Bitcoins in wenigen Schritten erledigen. Coin.ink ist eine Plattform aus Berlin, die mit deutscher Software die Steuerlast für Transaktionen aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Daraus wird ein steuerrechtlich konformer Bericht erstellt, den man dann beim Finanzamt einreichen kann.

Die Registrierung bei Coin.ink ist kostenlos ebenso wie die Verbindung mit den eigenen Accounts bei den Kryptobörsen. Die Synchronisation mit den Accounts erfolgt dabei über API-Codes, die im Account erstellt werden und dann bei Coin.ink in der Plattform eingetragen werden. Dadurch kann Coin.ink auf alle Transaktionen zugreifen und die Informationen auslesen. Ein Handel durch Coin.ink mit den API-Codes ist nicht möglich! Generell sind die API-Codes sehr sicher.

Wer API-Codes nicht verwenden möchte, der kann auch die Excel csv-Dateien verwenden und bei Coin.ink hochladen. Diese csv-Dateien kann man sich leicht bei jeder Kryptobörse erstellen lassen und enthält ebenso alle Transaktionen. Man muss jedoch beachten, dass bei dieser Methode des Datenimports keine automatische Aktualisierung möglich ist, dies funktioniert nur über API.

Bei Coin.ink lassen sich von so gut wie alle großen Kryptobörsen Daten importieren. Darunter fallen zum Beispiel Binance, Bitmex, Bitstamp, Bitfinex, Kraken, Gemini, und viele mehr. Nach erfolgreichem Datenimport lässt sich der aktuelle Portfoliowert sowie dessen Veränderungen grafisch darstellen.

Neben der Portfolioperformance sieht man auch die aktuellen steuerpflichtigen Einkünfte, die steuerfreien Gewinne und unrealisierte Verluste. So bekommt man in Echtzeit einen Überblick über die steuerliche Lage des Portfolios. Für die Steuer-Funktion muss jedoch ein Premium-Account erstellt werden, der bereits ab 12€ im Monat erhältlich ist. Wer einen einfachen Steuerbericht erstellen möchte, kann dies für 69€ machen. Jedoch ist dieser auf 100 Transaktionen begrenzt und nur für ein Steuerjahr verfügbar.

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Welche Vorteile bietet Coin.ink?

  • Gesamtes Portfolio an Kryptowährungen von allen Kryptobörsen in einer Übersicht
  • Automatische Dokumentation aller Transaktionen
  • Von Finanzamt anerkannter Steuerreport auf Knopfdruck in wenigen Minuten
  • Steuersparende Hinweise und Geld sparen
  • Kein teurer Steuerberater notwendig

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Hinweis: Hierbei handelt es sich um keine steuerliche Rechtsberatung. Dieser Artikel basiert auf unserer eigenen Recherche und ersetzt keine Beratung beim Steuerberater!

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